Rechtsanwalt

Frank Rief

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt

Frank Rief

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Vita



  • 1989 in Speyer geboren
  • Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg
  • Referendariat in Frankenthal
  • Seit 2017 zugelassen als Rechtsanwalt
  • Seit 2017 bei Nonnenmacher Rechtsanwälte
  • Seit 2020 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Kontakt


Assistenz:
Frau Schwarz


Telefon:

0721 985 22-59

Fax:

0721 985 22-50


E-Mail:

rief@nonnenmacher.de

Korrespondenzsprache
Deutsch, Englisch

Aktive Mitgliedschaften:



Lehrtätigkeit:


  • Prüfer an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
  • Lehrbeauftragter an der Hochschule Kehl

Schwerpunkt

Überregional tätig im Zivilrecht, vor allem im Bereich insolvenzrechtlicher Fragestellungen, des Baurechts und Immobilienrechts, im Bankrecht und Kapitalanlagerecht sowie im allgemeinen Zivilrecht und Wirtschaftsrecht.

Für die Bau- und Immobilienbranche

Umfassende Beratung und Vertretung von privaten Bauunternehmen und Bauherren in allen bauvertraglichen und werkvertraglichen sowie immobilienrechtlichen Angelegenheiten einschließlich der Fragen zu Honorierung/Vergütung und Haftung.

Für Banken, Bankkunden, institutionelle und private Anleger

Erfahrung im Bankrecht, insbesondere im Bereich der gewerblichen und privaten Kreditverhältnisse und der diesbezüglichen Sicherheiten (z. B. Grundschulden, Bürgschaften) sowie im Recht der Kapitalanlagen, etwa in Form von Aktien und sonstigen gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsformen (z.B. Genussrechte), Fonds, Zertifikaten, Anleihen, Immobilien etc.. Beratung und Vertretung von Banken und Bankkunden sowie von institutionellen und privaten Anlegern.

Für Banken, Bankkunden, institutionelle und private Anleger

Auch in der Wahrnehmung von Gläubigerrechten zur Durchsetzung von Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens (Inkasso) und im Insolvenzverfahren (Forderungsanmeldung und Durchsetzung von Sicherheiten) liegt ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit.

Für Privatpersonen und jur. Personen als Schuldner 

Beratung und Vertretung von Firmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Sanierung. Die Bandbreite der Tätigkeit erstreckt sich von der Beratung und Vertretung von Privatpersonen bei der Durchführung außergerichtlicher Schuldenbereinigung und Begleitung bei Verbraucherinsolvenzverfahren, bis hin zur Tätigkeit im Vorfeld von Firmeninsolvenzen und der rechtlichen Begleitung von Geschäftsführern und Vorständen im Hinblick auf deren persönliche Haftung gegenüber Banken (z. B. auf Grund von Bürgschaften), Insolvenzverwaltern, Krankenkassen, Finanzämtern und anderen Gläubigern.

Share by: