Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Korrespondenzsprache
Deutsch, Englisch
Überregional tätig in den Bereichen des Arbeits-, Sozial- und Handelsrechts. Ständige bundesweite Vertretung von Mandaten in den Rechtsgebieten Ausbildungsförderung (BAföG), Schwerbehindertenrecht und Betriebsrenten (BetrAVG).
Besondere Erfahrung in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen der freien Wirtschaft, vom Individualarbeitsrecht bis zum Kollektivarbeitsrecht. Ständige Tätigkeit auch im Betriebsverfassungsrecht. Mitwirkung in Beschlussverfahren und Einigungsstellen sowie besondere Kenntnisse bei der Beratung von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen.
Ständige Beratung von Unternehmen bei Handelsgeschäften, Anstellung und Kündigung von Geschäftsführern, Einstellung von freien Mitarbeitern („Freelancer“) oder Handelsvertretern
Vertretung bei Betriebsprüfungen nach § 28p Abs. 1 SGB IV, Statusfeststellung gemäß § 7a und Prüfung von Scheinselbständigkeit nach § 7 Abs. 1 SGB IV sowie Beratung bei allen sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Beratung von Vorstand und Geschäftsführern in Haftungsfragen der Gesellschaft und Verteidigung bei Straftaten mit Relevanz in Krise und Insolvenz (wie Eingehungsbetrug, Bankrott, Gläubigerbegünstigung, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen u.a.)
Bundesweite Beratung und Vertretung Mandanten in allen BAföG Angelegenheiten. Beratung von Studierenden und den Eltern zu allen Problemen mit dem Bafög, insbesondere Vorausleistung, Datenabgleich und BAföG-Betrug sowie zur Anrechnung von Vermögen und Einkommen oder bei einem Fachrichtungswechsel. Besondere Erfahrung mit der Verteidigung gegen Rückforderungen infolge rechtsmissbräuchlicher Vermögensübertragung.
Beratung und Vertretung von öffentlich-rechtlichen Dienstherren, Beamten, Professoren, Richtern, Soldaten und Angestellten im öffentlichen Dienstrecht und Soldatenrecht.
Weitere Beratungsfelder sind Widersprüche und Klagen gegen die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB), Erwerbsminderungsrenten und das Recht der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung.
Rechtsanwalt Popper berät Photovoltaik-Unternehmen bei allen Gewährleistungsfragen, die Mängel bei der Planung oder Montage von Photovoltaikanlagen und auch Stromspeichern betreffen.
Planungs- und Ausführungsfehler können zu enormen finanziellen Schäden führen, da es sich beim Kauf einer Photovoltaikanlage stets um eine langfristige Investition handelt. Rechtsanwalt Popper vertritt Solarfachbetriebe und Vertriebspartner von Stromspeichern aller Hersteller (z.B. SENEC, BYD, Alpha ESS usw.)
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